Was bringt Ihr Altersvorsorgedepot?
Berechnen Sie live, wie viel staatliche Förderung Sie erhalten
Rente berechnen und mit ungefördertem Fondssparen vergleichen.
Im Vergleich bringt das AV-Depot – mehr als das ungeförderte Fondsdepot
1. Ihr Kapital zum Rentenbeginn
- Ihre monatlichen Einzahlungen werden über die gesamte Ansparphase mit der gewählten Rendite verzinst.
- Beim AV-Depot kommen jährliche Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) sowie eine Steuererstattung hinzu – beides erhöht das Kapital, das für Sie arbeitet. Zudem fällt beim AV-Depot während der Ansparphase keine Vorabpauschale an.
- Beim Fondsdepot gibt es keine staatliche Förderung. Dafür wird jährlich eine Vorabpauschale fällig (Basiszins × 0,7 × 26,375 % auf den Depotwert), die bei Verkauf angerechnet wird.
2. Steuerliche Behandlung im Rentenalter
AV-Depot – nachgelagerte Besteuerung
Da Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden, wird die Rente im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – das nennt man „nachgelagerte Besteuerung".
- Geförderter Anteil (Einzahlungen bis 1.800 €/Person/J + Zulagen): wird bei Auszahlung voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
- Überzahlungen (über 1.800 €/Person/J): Die Einzahlungen selbst fließen steuerfrei zurück (bereits versteuertes Kapital). Nur die Gewinne werden anteilig besteuert – vereinfachend über den Ertragsanteil nach § 22 EStG (z. B. 17 % bei Rentenbeginn 67). Die endgültigen Regelungen des AVD-Gesetzes (ab 2026) können hiervon abweichen.
| Grundzulage gesamt | – |
| Kinderzulage gesamt | – |
| Steuererstattung gesamt | – |
| Endkapital (brutto) | – |
| ↳ Geförderter Anteil | – |
| ↳ Überzahlungsanteil | – |
| Steuer geförderter Anteil (–) | – |
| Steuer Überzahlung (Gewinne × Ertragsanteil × pers. Steuersatz) | – |
| Rentensteuersatz | – |
| Steuer gesamt | – |
| AV-Depot (netto) | – |
Fondsdepot – Abgeltungsteuer mit Teilfreistellung
Beim Fondsdepot sind 30 % der Gewinne steuerfrei (Teilfreistellung für Aktienfonds), der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag). Gezahlte Vorabpauschalen werden bei Verkauf angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
| Endkapital Fondsdepot (brutto) | – |
| − Einzahlungen gesamt | – |
| = Kursgewinn | – |
| Steuerpflichtig (× 70 % nach Teilfreistellung) | – |
| Abgeltungsteuer brutto (× 26,375 %) | – |
| − Anrechnung gezahlter VAP (§ 20 Abs. 4) | – |
| = Schlusssteuer bei Verkauf | – |
| Fondsdepot (netto) | – |
3. Berechnung der monatlichen Nettorente
- Nach Abzug der Steuern steht Ihnen das Netto-Endkapital zur Verfügung.
- Bis zu 30 % des Kapitals können Sie als steuerfreien Einmalbetrag entnehmen (§ 20a EStG); der verbleibende Anteil fließt als monatliche Rente über die gewählte Entnahmedauer.
- Das Kapital arbeitet während der Auszahlungsphase weiter – die Rente wird als konstante Annuität berechnet, sodass das Kapital am Laufzeitende genau aufgebraucht ist.
- Formel: Monatsrente = Kapital × r × (1+r)ⁿ / ((1+r)ⁿ − 1)
wobei r = monatliche Nettorendite, n = Entnahmedauer in Monaten.
| Netto-Endkapital AV-Depot | – |
| davon Einmalbetrag (0 %) | – |
| davon Rentenkapital (100 %) | – |
| Entnahmedauer | – |
| Monatliche Auszahlung AV-Depot (netto) | – |
| Monatliche Auszahlung Fondsdepot (netto) | – |
Gefördert werden maximal 1.800 € Eigenbeitrag pro Person und Jahr (BMF-bestätigt). Abzugsbasis = min(1.800 €, Eigenbeitrag) + Zulagen. Steuerersparnis brutto = Abzugsbasis × Grenzsteuersatz. Erstattung = max(0, Steuerersparnis − Zulage) – sog. Günstigerprüfung: nur wenn der Steuervorteil die Zulage übersteigt, gibt es eine zusätzliche Erstattung. Bei gemeinsamer Veranlagung wird der Grenzsteuersatz nach dem Ehegattensplitting berechnet (Splittinghälfte = Jahreseinkommen einer Person). Überzahlungen über 1.800 €/Person/J erhalten keine Steuererstattung – sie stammen aus bereits versteuertem Einkommen. Hinweis: Mit dem Schalter „Steuererstattung reinvestieren” fließt die jährliche Steuererstattung zusätzlich ins AV-Depot zurück und erhöht den Zinseszinseffekt. Ist der Schalter deaktiviert, wird die Erstattung als Konsumausgabe behandelt.
| Förderb. Eigenbeitrag (max. 1.800 €/Person/J) | – |
| + Zulagen → Abzugsbasis | – |
| × Grenzsteuersatz | – |
| − Zulage = Erstattung/J | – |
| Steuererstattung gesamt | – |
4. Aufteilung 1. und 2. Erwachsener
| 1. Erwachsener | 2. Erwachsener | |
| Sparrate / Monat | – | – |
| Alter | – | – |
| Renteneintritt | – | – |
| Grundzulage gesamt | – | – |
| Endkapital (netto) | – | – |
| Monatliche Nettorente | – | – |
Vorabpauschale: Basiszins 2,5 % p.a. · § 20a EStG (JStG 2024) · Ertragsanteil nach § 22 EStG (60J=22%, 67J=17%, 70J=15%) · Ansparphase bis Renteneintrittsalter · Max. 1.800 €/Person/J Eigenbeitrag gefördert · Kirchensteuer nicht berücksichtigt · Steuerberatung empfohlen.
📌 Unsere Annahmen
| Rendite | Konstante jährliche Rendite über die gesamte Laufzeit – keine Schwankungen, keine Marktphasen. Reale Renditen können abweichen. |
| Vorabpauschale (VAP) | Basiszins fix bei 2,5 % p.a. (§ 18 Abs. 4 InvStG). In der Realität wird er jährlich vom BMF festgesetzt (2024: 2,53 %). In Niedrigzinsphasen kann er 0 % betragen. |
| Grundzulage | Zweistufig: 50 % auf die ersten 360 €/Jahr Eigenbeitrag (max. 180 €) + 25 % auf weitere 361–1.800 €/Jahr (max. 360 €) = max. 540 €/Jahr/Person. Volle Zulage bereits ab 150 €/Monat (1.800 €/Jahr). Mindestbeitrag 120 €/Jahr. Günstigerprüfung gegenüber Steuerabzug wird automatisch angewendet. |
| Kinderzulage | 300 €/Kind/Jahr. Für die Berechnung wird eine durchschnittliche Förderdauer von 21 Jahren pro Kind angenommen. Voraussetzung ist der Kindergeldbezug – wird vereinfachend als gegeben angenommen. |
| Besteuerung AV-Depot | Nachgelagerte Besteuerung: geförderter Anteil voll mit persönlichem Steuersatz, Überzahlungsgewinne anteilig über Ertragsanteil (§ 22 EStG). Das AVD-Gesetz (ab 2026) ist noch nicht final in Kraft – Besteuerungsdetails können abweichen. |
| Besteuerung Fondsdepot | Abgeltungsteuer 26,375 % (inkl. Soli) auf 70 % der Gewinne (30 % Teilfreistellung für Aktienfonds, § 20 InvStG). Sparerpauschbetrag (1.000 €/J Einzelperson, 2.000 €/J zusammen veranlagt) und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. |
| Steuererstattung | Jährliche Erstattung wird gleichmäßig auf 12 Monate verteilt reinvestiert. In der Praxis kommt sie nach der Steuererklärung einmalig im Folgejahr. |
| Kosten | Konstante Kostenquote über die gesamte Laufzeit. Ausgabeaufschläge, Transaktionskosten oder Depotgebühren sind nicht gesondert berücksichtigt. |
| Rendite vor Kosten | – % p.a. (gewählte Einstellung) |
| Kosten AV-Depot / Fondsdepot | – % p.a. / – % p.a. |
Dieser Rechner dient ausschließlich der Orientierung und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Finanzberater.