Alles zum Altersvorsorgedepot
Die wichtigsten Fragen zur neuen staatlich geförderten Altersvorsorge — von der Förderlogik über die Steuer bis zur Auszahlung. Tippen Sie ein Stichwort ins Suchfeld, um die passende Antwort zu finden.
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Grundlagen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die ab 2027 starten soll. Statt in ein klassisches Versicherungsprodukt mit Garantien fließt die Förderung direkt in Fonds und ETFs.
Sie erhalten staatliche Zulagen und profitieren während der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen — bei voller Flexibilität in der Geldanlage.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die neuen Altersvorsorgedepots sollen ab 2027 starten. Endgültige Vertragsabschlüsse sind erst dann möglich.
Sie können sich aber schon jetzt unverbindlich vormerken lassen — so können Sie zum Start schnell entscheiden, welcher Anbieter zu Ihnen passt.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Besonders interessant ist es für Familien mit Kindern, weil die Kinderzulagen die Förderung deutlich erhöhen. Auch Berufstätige, Selbstständige und Menschen mit bestehenden Riester-Verträgen sollten die Eignung prüfen.
Wer mehr als den Mindestbetrag investieren möchte, profitiert zusätzlich vom Renditepotenzial von Fonds und ETFs.
Worin unterscheidet es sich von der Riester-Rente?
Die neue Förderung funktioniert einfacher als die alte Riester-Logik. Es gibt keinen Garantiezwang, dafür freie Auswahl aus Fonds und ETFs und die Chance auf niedrigere Kosten.
So rücken Renditechancen und langfristiger Vermögensaufbau in den Mittelpunkt — statt teurer Garantien, die in der Vergangenheit oft Rendite gekostet haben.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht das Altersvorsorgedepot?
Grundlage ist die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (u. a. § 20a EStG aus dem Jahressteuergesetz 2024 sowie das Altersvorsorgereformgesetz mit Änderungen am Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz).
Wichtig: Einzelne Werte und Regelungen können sich bis zum Start 2027 noch ändern. Unsere Angaben und der Rechner beruhen auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.
Wo eröffne ich ein Altersvorsorgedepot?
Der förderfähige Vertrag wird von zugelassenen, zertifizierten Anbietern bereitgestellt — etwa Banken, Fondsgesellschaften und Brokern. Welche Anbieter zum Start 2027 mit welchen Konditionen antreten, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
Cleverrente vergleicht die Angebote, bewertet Kosten und Fondsauswahl und begleitet Sie bei der Einrichtung. Merken Sie sich unverbindlich vor, dann melden wir uns zum Start.
Förderung & Zulagen
Wie hoch ist die Grundzulage?
Erwachsene erhalten bei voller Einzahlung bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr.
Gefördert werden 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € pro Jahr.
Ab welchem Beitrag erhalte ich die volle Grundzulage?
Die volle Grundzulage von 540 € gibt es ab einem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr — das entspricht 150 € pro Monat.
Gibt es einen Mindestbeitrag für die Förderung?
Ja. Für die Zulagen ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € pro Jahr nötig — das sind nur 10 € im Monat. Darunter entfällt die Zulage vollständig.
Schon mit kleinen Beträgen sichern Sie sich also die staatliche Förderung. Ab 150 € im Monat (1.800 € im Jahr) fließt die maximale Grundzulage von 540 €.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr.
Eine Familie mit zwei förderberechtigten Erwachsenen und zwei Kindern kann so auf bis zu 1.680 € staatliche Zulagen pro Jahr kommen.
Wie lange gibt es die Kinderzulage?
Die Kinderzulage fließt, solange für das Kind Kindergeld bezogen wird — in unserem Rechner vereinfacht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bei einem heute fünfjährigen Kind kämen so über die Jahre mehr als 4.500 € allein an Kinderzulagen zusammen — Geld, das zusätzlich mitverzinst wird.
Erhalten Ehepaare die Förderung doppelt?
Ja. Jede förderberechtigte Person führt ein eigenes Depot mit eigener Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr — ein Paar kommt so auf bis zu 1.080 € Grundzulage, plus Kinderzulagen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehegattensplitting) kann zusätzlich die Steuererstattung aus dem Sonderausgabenabzug höher ausfallen. Der Rechner berücksichtigt beides.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Sparerinnen und Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €.
Wie viel kann ich maximal einzahlen?
Die volle Grundzulage gibt es auf Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr. Insgesamt können Sie bis zu 6.840 € pro Jahr (570 € pro Monat) einzahlen, die steuerlich begünstigt angelegt werden.
Kann ich mehr als 6.840 € pro Jahr einzahlen?
Die Obergrenze von 6.840 € gilt pro Depot. Nach aktuellem Stand kann ein zweites Altersvorsorgedepot eröffnet werden — zusammen also bis zu 13.680 € pro Jahr (1.140 € pro Monat).
Wichtig: Die Zulagen und der geförderte Eigenbeitrag von 1.800 € gelten insgesamt, nicht pro Depot. Das zweite Depot profitiert aber ebenfalls vom steuerfreien Wachstum in der Ansparphase.
Was passiert, wenn ich einmal weniger oder gar nicht einzahle?
Die Zulagen werden jahresweise berechnet: Sie erhalten immer die Förderung, die zu Ihrem tatsächlichen Beitrag des jeweiligen Jahres passt. Zahlen Sie weniger ein, fällt die Zulage entsprechend kleiner aus; unter 120 € Jahresbeitrag entfällt sie.
Ihr bereits angespartes Guthaben bleibt davon unberührt und wächst weiter.
Steuern
Fallen während des Sparens Steuern an?
Nein. Während der Ansparphase fallen keine laufende Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Auch Umschichtungen zwischen Fonds bleiben in dieser Phase steuerfrei.
Das ist ein wichtiger Vorteil: Ihr Geld kann über die Jahre ungeschmälert weiterwachsen.
Was ist die Vorabpauschale — und warum entfällt sie?
Die Vorabpauschale ist eine Steuer, die bei normalen Fondsdepots jährlich auf einen pauschalen Wertzuwachs anfällt, auch ohne dass Sie Anteile verkaufen. Im Altersvorsorgedepot entfällt sie während der Ansparphase.
Dadurch bleibt mehr Kapital investiert und der Zinseszinseffekt wirkt stärker.
Kann ich die Beiträge zusätzlich von der Steuer absetzen?
Ja. Eigenbeiträge (bis 1.800 € pro Jahr) und Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Bringt der Steuerabzug mehr als die Zulagen, wird Ihnen die Differenz erstattet.
Davon profitieren vor allem Sparerinnen und Sparer mit höherem Grenzsteuersatz. Der Rechner weist die zu erwartende Steuererstattung mit aus.
Wie wird die Auszahlung später besteuert?
Die Auszahlungen im Rentenalter werden nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) — die Steuer fällt also erst dann an, wenn das Guthaben ausgezahlt wird, in der Regel zu einem dann oft niedrigeren persönlichen Steuersatz. Abgeltungsteuer fällt auf die Auszahlungen nicht an.
Die genauen Regeln hängen vom endgültigen Gesetz und Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Für verbindliche Aussagen ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu.
Wie werden Beiträge oberhalb der Fördergrenze besteuert?
Beiträge über 1.800 € pro Jahr erhalten zwar keine Zulage mehr, wachsen aber trotzdem ohne Abgeltungsteuer und Vorabpauschale im Depot. Bei der Auszahlung wird dieser ungeförderte Anteil milder besteuert als der geförderte:
Bei einer Einmalauszahlung ist nur der halbe Gewinn steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren), bei laufender Auszahlung nur der sogenannte Ertragsanteil — bei Rentenbeginn mit 67 sind das beispielsweise 17 % der Rate.
Auszahlung
Ab wann kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?
Die Auszahlungsphase kann frühestens mit 62 und spätestens mit 70 Jahren beginnen — den genauen Zeitpunkt innerhalb dieses Korridors wählen Sie selbst.
Je später der Start, desto länger wirken Zulagen und Zinseszins in der Ansparphase.
Muss ich mein Kapital verrenten (Leibrente)?
Nein — das ist einer der großen Unterschiede zu Riester. Statt einer Pflicht-Leibrente gibt es einen flexiblen Auszahlungsplan: Das Kapital bleibt investiert und wird in monatlichen Raten entnommen.
Zusätzlich können Sie sich zu Beginn bis zu 30 % des Guthabens auf einmal auszahlen lassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4a AltZertG); mindestens 70 % fließen in den Auszahlungsplan.
Wie funktioniert der Auszahlungsplan?
Ihr Guthaben bleibt auch im Ruhestand weiter angelegt und wird über die gewählte Laufzeit in monatlichen Raten ausgezahlt (Auszahlungsplan). Das noch nicht entnommene Kapital kann weiter Erträge erwirtschaften — unser Rechner rechnet hier konservativ mit 5 % pro Jahr.
Anders als bei einer Leibrente gibt es keinen Rentenfaktor des Versicherers; dafür ist die Auszahlung nicht lebenslang garantiert, sondern endet mit dem Kapital.
Komme ich vor dem Ruhestand an mein Geld?
Das Altersvorsorgedepot ist bewusst für die Altersvorsorge zweckgebunden. Wer vorzeitig über das Guthaben verfügt, muss nach der vorgesehenen Regelung die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (förderschädliche Verwendung).
Für Geld, das flexibel verfügbar bleiben soll, ist ein normales Depot daneben die bessere Wahl.
Geldanlage
In was wird im Altersvorsorgedepot investiert?
In Fonds und ETFs. Das ist der eigentliche Systemwechsel: Förderung und langfristige Fondsanlage werden miteinander verbunden, statt die Zulage zwingend in ein Versicherungsprodukt zu leiten.
Gibt es eine Garantie auf mein eingezahltes Kapital?
Nein. Anders als bei klassischen geförderten Produkten gibt es keinen Garantiezwang. Dadurch bleibt mehr Spielraum für renditestarke Fonds und ETFs.
Im Gegenzug bestehen Kapitalmarktrisiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
Kann ich meine Fonds später wechseln?
Ja. Umschichtungen zwischen Fonds und ETFs sind in der Ansparphase möglich und bleiben steuerfrei — bei einem normalen Depot würde jeder Verkauf Abgeltungsteuer auf die Gewinne auslösen.
So können Sie Ihre Anlagestrategie über die Jahre anpassen, etwa mit zunehmendem Alter schrittweise in risikoärmere Bausteine wechseln, ohne Rendite an die Steuer zu verlieren.
Mit welcher Rendite kann ich rechnen?
Langfristig haben Aktienanlagen historisch nominal etwa 8–10 % pro Jahr erzielt, Staatsanleihen rund 4,0–5,5 % und diversifizierte Rohstoffkörbe 4,0–6,0 %. Im Rechner können Sie die Renditeannahme frei einstellen.
Wichtig: Das sind historische Durchschnitte, keine Garantie. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft, und zwischenzeitliche Schwankungen gehören zur Aktienanlage dazu.
Warum ist die Fondsauswahl so entscheidend?
Ein Altersvorsorgedepot ist nur so gut wie die Anlagen, die darin liegen. Entscheidend ist, welche Fonds und ETFs verfügbar sind, wie hoch die Kosten sind und wie sinnvoll die Bausteine zusammenpassen.
Schon kleine Kostenunterschiede summieren sich über 20 bis 30 Jahre zu erheblichen Beträgen. Genau hier setzt die Beratung von Cleverrente an.
Riester & Wechsel
Kann ich mein Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot überführen?
Nach aktuellem Stand soll das Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können — es dient dann als Startkapital für die Fondsanlage.
Ob sich das für Sie rechnet, zeigt der Riester-Vergleich in unserem Rechner: Er stellt Ihrem bestehenden Vertrag ein Altersvorsorgedepot mit gleichem Startguthaben und gleicher Sparrate gegenüber.
Lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
Das hängt vor allem von Vertragsart, Kosten und Restlaufzeit ab. Riester-Versicherungen erwirtschaften nach Kosten oft nur geringe Renditen, während beim Altersvorsorgedepot der Garantieverzicht mehr Spielraum für renditestarke Anlagen lässt.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht — bei Versicherungen können etwa Garantien oder Zusatzleistungen verloren gehen. Rechnen Sie Ihren konkreten Fall im Rechner durch oder lassen Sie sich beraten.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich nichts tue?
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter — inklusive der bisherigen Zulagen (175 € Grundzulage pro Jahr) und der vereinbarten Garantien. Niemand muss wechseln.
Es lohnt sich aber, Kosten und Rendite des Bestandsvertrags einmal ehrlich zu prüfen: Genau dafür haben wir den Riester-Vergleich in den Rechner eingebaut.
Cleverrente & envestor
Was ist Cleverrente?
Cleverrente ist das Beratungsangebot von envestor zum neuen Altersvorsorgedepot. Wir berechnen Ihre mögliche Förderung, prüfen passende Anbieter, bewerten Kosten und Fondsauswahl und begleiten Sie bei der Einrichtung.
Mehr über uns erfahren Sie auf der Seite Über uns.
Kann ich mich schon jetzt anmelden?
Verträge können erst ab 2027 abgeschlossen werden. Sie können sich aber jetzt schon unverbindlich vormerken lassen. Wir melden uns bei Ihnen, sobald passende Lösungen verfügbar sind.
Was kostet die Beratung?
Über die konkrete Vergütung für unsere Beratungs- und Vermittlungsleistung informieren wir Sie vor Vertragsschluss transparent. Details finden Sie in unserer Erstinformation nach § 34f GewO.