Förderschädliche Verwendung
Wer vor der Auszahlungsphase über das geförderte Guthaben verfügt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Was bedeutet förderschädliche Verwendung?
Das Altersvorsorgedepot ist zweckgebunden: Die staatliche Förderung gibt es, damit das Kapital tatsächlich der Altersvorsorge dient. Wird das Guthaben vorzeitig entnommen oder der Vertrag aufgelöst, gilt das als förderschädliche Verwendung — die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug müssen dann zurückgezahlt werden, und die aufgelaufenen Erträge werden steuerpflichtig.
Was heißt das praktisch?
Ins Altersvorsorgedepot gehört Geld, das Sie planmäßig bis zum Ruhestand — frühestens also bis 62 — nicht benötigen. Für den Notgroschen und mittelfristige Ziele ist ein normales, jederzeit verfügbares Depot oder Tagesgeld daneben die richtige Wahl. Ein Anbieterwechsel des Altersvorsorgedepots selbst ist übrigens keine förderschädliche Verwendung: Das Guthaben kann auf einen anderen zertifizierten Anbieter übertragen werden, ohne die Förderung zu verlieren.
Was bedeutet das für Sie?
Wie sich das konkret auf Ihre Förderung und Ihre spätere Rente auswirkt, rechnen Sie in wenigen Minuten selbst durch — oder Sie stöbern in unseren häufigen Fragen.