Glossar

Grundzulage

Der staatliche Zuschuss zum Altersvorsorgedepot: bis zu 540 € pro Jahr für jede förderberechtigte Person.

Was bedeutet Grundzulage?

Die Grundzulage ist der direkte staatliche Zuschuss zum Altersvorsorgedepot. Sie wird gestaffelt berechnet: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €. Bei voller Einzahlung von 1.800 € im Jahr (150 € im Monat) ergibt das die maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.

Voraussetzung ist ein Mindest-Eigenbeitrag von 120 € pro Jahr (10 € im Monat) — darunter entfällt die Zulage. Die Staffelung macht die Förderung gerade für kleine Beiträge attraktiv: Schon die ersten 30 € im Monat werden zur Hälfte vom Staat verdoppelt.

Grundzulage plus Steuervorteil

Die Grundzulage ist nur die Basis: Pro Kind kommt die Kinderzulage von bis zu 300 € hinzu, junge Sparer erhalten den Berufseinsteigerbonus, und über den Sonderausgabenabzug kann zusätzlich eine Steuererstattung fließen. Jede förderberechtigte Person hat dabei ihren eigenen Anspruch — Paare erhalten die Grundzulage also doppelt.

Was bedeutet das für Sie?

Wie sich das konkret auf Ihre Förderung und Ihre spätere Rente auswirkt, rechnen Sie in wenigen Minuten selbst durch — oder Sie stöbern in unseren häufigen Fragen.

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