Sonderausgabenabzug
Eigenbeiträge und Zulagen zum Altersvorsorgedepot können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden — zusätzlich zur Zulagenförderung.
Was bedeutet Sonderausgabenabzug?
Beiträge zum Altersvorsorgedepot — der geförderte Eigenbeitrag bis 1.800 € pro Jahr plus die erhaltenen Zulagen — können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und senken so die Einkommensteuer.
Damit sich Zulagen und Steuerabzug nicht doppeln, verrechnet das Finanzamt beides über die Günstigerprüfung: Nur wenn der Steuervorteil die Zulagen übersteigt, wird die Differenz erstattet.
Für wen lohnt sich das besonders?
Der Sonderausgabenabzug wirkt umso stärker, je höher der persönliche Grenzsteuersatz ist. Gutverdienende holen über die Steuererstattung oft mehr heraus als über die Zulagen selbst; bei Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen dominieren dagegen meist die Zulagen. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren (Ehegattensplitting) kann sich der Effekt zusätzlich verschieben — unser Rechner weist die zu erwartende Erstattung für Ihre Situation direkt mit aus.
Was bedeutet das für Sie?
Wie sich das konkret auf Ihre Förderung und Ihre spätere Rente auswirkt, rechnen Sie in wenigen Minuten selbst durch — oder Sie stöbern in unseren häufigen Fragen.