Glossar

Nachgelagerte Besteuerung

Beiträge und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei — versteuert wird erst die Auszahlung im Ruhestand, meist zu einem niedrigeren Steuersatz.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

Beim Altersvorsorgedepot greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG): Während der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, und die Beiträge werden über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert. Besteuert wird stattdessen erst die Auszahlung im Ruhestand — mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz.

Warum ist das ein Vorteil?

Zwei Effekte kommen zusammen. Erstens die Steuerstundung: Geld, das während der Ansparphase nicht ans Finanzamt fließt, bleibt investiert und verzinst sich über Jahrzehnte mit — der Zinseszinseffekt wirkt auf das ungeschmälerte Kapital. Zweitens ist der persönliche Steuersatz im Ruhestand bei den meisten Menschen niedriger als im Erwerbsleben, weil das Einkommen sinkt. Die Steuer fällt also nicht nur später an, sondern oft auch in geringerer Höhe.

Für ungeförderte Beiträge oberhalb der 1.800-€-Grenze gelten bei der Auszahlung sogar mildere Regeln — etwa die Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil.

Was bedeutet das für Sie?

Wie sich das konkret auf Ihre Förderung und Ihre spätere Rente auswirkt, rechnen Sie in wenigen Minuten selbst durch — oder Sie stöbern in unseren häufigen Fragen.

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