Glossar

Teilfreistellung

Bei Aktienfonds im normalen Depot bleiben 30 % der Erträge steuerfrei — ein Ausgleich für die Steuern, die der Fonds selbst schon zahlt.

Was bedeutet Teilfreistellung?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds auf bestimmte Erträge bereits selbst Steuern. Als Ausgleich stellt der Gesetzgeber beim Anleger einen Teil der Erträge steuerfrei: Bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienquote) sind 30 % der Erträge steuerfrei, nur 70 % unterliegen der Abgeltungsteuer. Auch die Bemessung der Vorabpauschale berücksichtigt diese Quote.

Welche Rolle spielt sie beim Altersvorsorgedepot?

Innerhalb des Altersvorsorgedepots ist die Teilfreistellung ohne Bedeutung, weil in der Ansparphase gar keine laufende Besteuerung stattfindet. Relevant ist sie für den fairen Vergleich mit einem normalen ETF-Depot: Unser Rechner rechnet dort Abgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale korrekt ein — und zeigt, wie viel Vorsprung das steuerfreie Wachstum des Altersvorsorgedepots über die Jahrzehnte herausholt.

Was bedeutet das für Sie?

Wie sich das konkret auf Ihre Förderung und Ihre spätere Rente auswirkt, rechnen Sie in wenigen Minuten selbst durch — oder Sie stöbern in unseren häufigen Fragen.

Weitere Begriffe im Glossar

← Alle Begriffe im Überblick