Glossar

Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuerabzug Ihrer Altersvorsorgebeiträge mehr bringt als die staatlichen Zulagen — die Differenz wird erstattet.

Was bedeutet Günstigerprüfung?

Beim Altersvorsorgedepot gibt es zwei Wege der staatlichen Förderung: die direkten Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Damit niemand doppelt profitiert, führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es berechnet, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ausfällt als die bereits erhaltenen Zulagen. Nur wenn das der Fall ist, wird Ihnen die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt.

Sie müssen dafür nichts weiter tun, als die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben — die Prüfung erfolgt von Amts wegen.

Ein Beispiel

Eine Sparerin mit 42 % Grenzsteuersatz zahlt 1.800 € im Jahr ein und erhält 540 € Grundzulage. Absetzbar sind Eigenbeitrag plus Zulage, also 2.340 € — das ergibt rund 983 € Steuervorteil. Davon werden die schon erhaltenen 540 € Zulage abgezogen: Es bleiben etwa 443 € zusätzliche Steuererstattung pro Jahr. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer dieser Effekt — bei niedrigem Einkommen sind dagegen die Zulagen der stärkere Hebel.

Was bedeutet das für Sie?

Wie sich das konkret auf Ihre Förderung und Ihre spätere Rente auswirkt, rechnen Sie in wenigen Minuten selbst durch — oder Sie stöbern in unseren häufigen Fragen.

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